Diese Seite benutzt Cookies für eine optimale Darstellung. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Skip to main content

Gesellenprüfung im Schreinerhandwerk

Seit den siebziger Jahren wird die Arbeitsaufgabe II, die nach der Ausbildungsordnung „einem Kundenauftrag entspricht“ (das sogenannte Gesellenstück), im Saarland nach einheitlicher Vorgabe in Klausur in der Schreinerlehrwerkstatt in Saarbrücken-Von der Heydt gefertigt. In anderen Regionen bauen die Prüflinge unterschiedliche Stücke nach individuellem Entwurf. Der gestalterische Aspekt kommt im Saarland allerdings nicht zu kurz, da der Berufsbildungsausschuss das einheitliche Gesellenstück im Rahmen des Wettbewerbs „Ich entwerfe mein Gesellenstück“ aus den eingereichten Entwürfen der im betreffenden Jahr anstehenden Gesellenprüfungskandidaten auswählt.

Grundsätzlich hat der Ausbildungsbetrieb die im Zusammenhang mit Prüfungen notwendigen Arbeits- und Verbrauchsmaterialien zu stellen. Im Saarland wird das Verbrauchsmaterial für die Gesellenstücke gemeinschaftlich eingekauft, in der Lehrwerkstatt vorbereitet und dem Betrieb von der verbandseigenen GmbH unter Ausweis der Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Kosten des Materials liegen dabei weit unter den Kosten eines individuellen Stückes.  Über dessen  „angemessenen“ Kosten entsteht sonst durchaus immer wieder Streit zwischen Lehrling und Ausbildungsbetrieb. Hier geht es oftmals um aufwändige Beschläge oder besonders ausgesuchte Holzarten bzw. –stücke. Aus einem kürzlich aus NRW übermittelten Vergleichsprotokoll eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens geht hervor, dass das Gericht einen Betrag von 760 € als durchschnittlich angemessen angesehen hat. Im Durchschnitt der letzten Jahre lagen im Saarland die Materialkosten für das Gesellenstück einschließlich der Arbeitsprobe bei noch nicht einmal 300 € (in einer Bandbreite von 167,40 € bis 482,28 €!). Für die Betriebe ist es zudem von Vorteil, dass durch die Anfertigung in Klausur die Fertigungsdauer für das Gesellenstück auf fünf Tage beschränkt ist, während bei einer Anfertigung im Betrieb in der Regel mit 100 Arbeitsstunden nur des Prüflings (zzgl. der Zeiten der Inanspruchnahme von Gesellen und Meister) zu rechnen ist. Und für die Lehrlinge ist es von Vorteil, dass das Gesellenstück zu gleichartigen Arbeitsbedingungen und damit unter den gleichen Voraussetzungen für alle hergestellt wird.

Aktuelles