Welche Auswirkungen das auf das Handwerk hat, finden Sie in der Anlage vom Zentralverband des Deutschen Handwerks zusammengefasst und nachstehend in einer Kurzfassung:
- Handwerksbetriebe können weiter arbeiten - sowohl in ihren Werkstätten wie auch auf Baustellen; Ladenlokale wie auch Ausstellungsräume der Betriebe müssen geschlossen bleiben. Nach wie vor können Arbeiten bei den Kunden oder in den Werkstätten ausgeführt werden. Reparatur-, Montage- oder Fertigungsaufträge oder Bestattungsaufträge können beim Kunden oder im Betrieb entgegengenommen werden.
- Geöffnet bleiben Ladenlokale mit Angeboten des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Bäcker oder Zeitschriftenhandel und vor allem auch der Großhandel, also auch in der Regel die Ladenlokale der Zulieferer des Wohnhandwerks. Beachten Sie die ausführliche Darstellung in der Anlage.
- Die Berufsschulen bleiben im betreffenden Zeitraum geschlossen. Ausnahmen sind die Durchführung von Prüfungen und von überbetrieblichen Schulungsmaßnahmen. Insoweit finden auch die terminierten Zwischen- und Gesellenprüfungen sowie Lehrgänge in Von der Heydt statt!