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Neuerungen beim Berufsschulunterricht

Das Ministerium für Bildung und Kultur hat eine grundlegende Reform des Übergangsbereichs an den Beruflichen Schulen auf den Weg gebracht: „dualAB, Dein Abschluss, Deine Berufsqualifikation“.

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Bildnachweis: Saarland / Lukas Ratius

Nicht immer verläuft eine Bildungsbiografie geradlinig. Nicht alle Jugendlichen schaffen einen Schulabschluss, nicht alle finden sofort einen Ausbildungsplatz. Bisher drehen sie Warteschleifen im Übergangsbereich der Beruflichen Schulen. Das kostet nicht nur Geld, sondern frustriert vor allem viele Schülerinnen und Schuler. Deshalb hat das Ministerium für Bildung und Kultur eine grundlegende Reform des Übergangsbereichs an den Beruflichen Schulen auf den Weg gebracht: „dualAB, Dein Abschluss, Deine Berufsqualifikation“. 5.000 Schülerinnen und Schuler an 18 öffentlichen Berufsbildungszentren und einer privaten kaufmännischen Schule im Saarland stehen künftig neue Wege offen. „Mein Ziel ist es, dass jeder junge Mensch im Saarland die Chance erhalt, einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung zu machen – auch wenn das an weiterführenden Schulen im ersten Anlauf nicht geklappt hat. Mit der Reform erhöhen wir die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems“, so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot. Zum Schuljahr 2020/21 startet an den Beruflichen Schulen im Saarland das reformierte Übergangssystem „dual-AB“. Der Fokus liegt auf Jugendlichen mit und ohne Hauptschulabschluss. Mit dem Gesetz zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes werden das einjährige Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), das einjährige Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) sowie die einjährige Berufsgrundschule (BGS) zu einer einheitlichen Ausbildungsvorbereitung zusammengefasst. Auch die neue dualisierte Berufsfachschule mit verstärkten Praxisanteilen soll es Schülerinnen und Schülern erleichtern, Ideen für ihre berufliche Zukunft zu entwickeln und eine Berufsausbildung aufzunehmen.

Die Ausbildungsvorbereitung (AV): Bisher nehmen Schülerinnen und Schuler ohne Hauptschulabschluss nach dem Ende der allgemeinen Schulpflicht (neun Jahre Schulbesuch einer allgemeinbildenden Schule), am BVJ, BGS oder BGJ teil, wenn sie keine Ausbildung beginnen. So können sie die Berechtigungen des Hauptschulabschlusses gegebenenfalls mit Berechtigungsvermerk zum Übergang in die Handelsschule, Gewerbeschule oder die Sozialpflegeschule erwerben und die Berufsschulpflicht erhalten.

An diese Stelle tritt ab 1. August 2020 die neue Ausbildungsvorbereitung. Schülerinnen und Schuler, die die allgemeinbildenden Schulen nach neun Schuljahren ohne Schulabschluss verlassen und keine Berufsausbildung beginnen, können sich hier beruflich qualifizieren. Praktisches und handlungsorientiertes Lernen bereitet sie auf eine spätere Berufsausbildung vor und gibt ihnen erste Einblicke in die Berufswelt. Neben der praktischen Ausbildung in schuleigenen Werkstatten stehen drei zweiwöchige Betriebspraktika auf dem Plan. Die Schülerinnen und Schuler können so ihre eigenen Starken besser kennenlernen und kommen frühzeitig mit möglichen Arbeitgebern in Kontakt. Neben praktischen Fähigkeiten geht es in eigens dafür ausgewiesenen Unterrichtsstunden vor allem um Soft Skills, beispielsweise Pünktlichkeit, Kommunikation und Teamfähigkeit.

Die Zweijährigen Berufsfachschulen (BFS): Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten mochten oder den Mittleren Bildungsabschluss erlangen wollen, können die Zweijährigen Berufsfachschulen besuchen. Angeboten werden die drei Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik und Gesundheit und Soziales. Neben berufsübergreifenden Kenntnissen und Fertigkeiten vermitteln die BFS eine berufliche Grundbildung in der jeweiligen Fachrichtung und bereiten auf eine spätere Ausbildung vor.

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