Die Lehre zum Tischler oder Schreiner dauert in der Regel drei Jahre und endet mit der Gesellenprüfung. Vielfältige Informationen findet ihr beim Bundesinnungsverband Tischler Schreiner Deutschland. Die duale Ausbildung gliedert sich in die Arbeit im Betrieb (mit ergänzender überbetrieblicher Schulung) und den Unterricht in der Berufsschule.
Während ihrer Ausbildung helfen die Lehrlinge bei der Abwicklung von Aufträgen. So lernen sie alle Tätigkeiten, die im Betrieb anfallen. Gefertigt wird, was die Kunden bestellen: Möbel, Inneneinrichtungen, Messebauten, Fenster, Türen, Treppen, Wintergärten und vieles mehr. Die Auftragsabwicklung umfasst auch die Planung und Vorbereitung der Arbeitsabläufe im Vorfeld sowie die Lieferung und die Montage.
Die Auszubildenden werden geschult, Erzeugnisse unter gestalterischen und funktionalen Gesichtspunkten zu entwerfen. Sie lernen, je nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit die geeigneten Materialien auszuwählen. Zu diesen zählen Holz und Holzwerkstoffe, Furniere und Kunststoffe, aber auch Glas und Metall. Der Meister oder Ausbilder im Betrieb zeigt den Lehrlingen, wie all diese Werkstoffe zu verarbeiten sind. Dazu gehört, die notwendigen Maschinen und Vorrichtungen einzurichten, zu bedienen und zu warten. Am Ende ihrer Lehre können die Auszubildenden Kundenaufträge eigenständig abwickeln. Bestehen sie die Abschlussprüfungen, erhalten sie ihren Gesellenbrief. Diesem kann auf Wunsch das Ausbildungsprofil beigefügt werden.
Grundlage für die Lehre zum Tischer oder Schreiner ist die Ausbildungsordnung. Den betrieblichen Teil der Ausbildung spezifiziert der Ausbildungsrahmenplan, zu dem es auch Erläuterungen gibt. Der Unterricht in der Berufsschule basiert auf dem Rahmenlehrplan.