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Einstiegsqualifizierung (EQJ) Türöffner zur Schreinerausbildung


EQJ steht für Einstiegsqualifizierung für Jugendliche. Ähnlich wie ein Praktikum soll sie die Teilnehmer an eine spätere Ausbildung heranführen. Verschiedene Qualifizierungsbausteine stehen zur Auswahl. Für den Beruf Tischler/Schreiner hat der Bundesinnungsverband zehn solcher Qualifizierungsbausteine erarbeitet. Sie orientieren sich am Ausbildungsrahmenplan.

Die EQJ richtet sich an Jugendliche unter 25 Jahren, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder noch nicht in vollem Umfang reif sind für eine Ausbildung. Nach Abschluss der EQJ erhalten sie vom Betrieb ein Zeugnis. Die zuständige Handwerkskammer vergibt auf Anfrage ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme. Die Zeit der Einstiegsqualifizierung kann, muss aber nicht auf eine spätere Lehre angerechnet werden. Ein Übergang aus der Qualifizierung in Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.

Den Betrieben bietet die EQJ die Möglichkeit, zu erfahren, ob der Jugendliche ins Team passt und als Lehrling in Frage kommt. Jede EQJ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Grundlage ist ein Qualifizierungs-Vertrag nach § 26 des Berufsbildungsgesetzes. Betriebsinhaber können für eine EQJ bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Förderung beantragen. Sie beträgt bis zu 192 Euro als monatliche Vergütung für den Jugendlichen und bis zu 102 Euro für abzuführende Sozialbeiträge. Soweit tarifliche Vergütungen gelten, sind diese einzuhalten. Die Förderung beginnt jeweils ab 1. Oktober im Zusammenhang mit der Nachvermittlungsaktion der BA. Bewerber aus dem Vorjahr können zum 1. August anfangen. Die Dauer der Förderung beträgt mindestens sechs, höchstens zwölf Monate. Am Ende der EQJ besteht keine Pflicht, den Jugendlichen zu übernehmen.

Bundeseinheitliche Qualifizierungsbausteine

  • Bearbeiten von Vollholz und Herstellen einfacher Werkstücke
  • Bearbeiten von Holzwerkstoffen und Herstellen einfacher Kastenmöbel einschließlich Tischler-Schreiner-Maschinenlehrgang 1
  • Furnieren und Belegen von Plattenwerkstoffen
  • Einbau von Zimmertüren
  • Einbau von Fenstern und Haustüren
  • Einbau von Küchen
  • Einbau von Inneneinrichtungen
  • Einbau von Fußböden
  • Einbau von Wand- und Deckenverkleidungen
  • Durchführen von Trockenbauarbeiten